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Befreiung von den Rundfunkgebühren / Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt
18. April 2008
Wer ist befreit? Wie stelle ich einen Antrag?
Ein Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühr bzw. auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Telefonbefreiung) kann bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit gestellt werden.
Die Gebührenbefreiung wird zuerkannt, wenn das Nettoeinkommen aller in einem Haushalt lebenden Personen die gesetzlichen Befreiungsrichtsätze nicht überschreitet.
Folgende Personengruppen haben bei geringem Haushalt-Nettoeinkommen grundsätzlich Anspruch auf Befreiung von Rundfunkgebühren / Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt:
Bezieher von
- Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung
- Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen
- Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe oder der freien
- Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit
- usw.
Das komplette Einmaleins der Gebührenbefreiung (Checkliste), das aktuelle Formular, die aktuellen Höchstsatz des Haushalts-Nettoeinkommens erhalten Sie
Alle Informationen rund um dieses Thema erhalten Sie auch unter:
GIS Gebühren Info Service GmbH
Postfach 1000, 1051 Wien
Service-Hotline: 0810 00 10 80 (Mo. - Fr. 8-21 Uhr, Sa. 9-17 Uhr)
Fax: 05 0200 DW 300 (österreichweit)
E-Mail: gis.office@orf-gis.at
Die Formulare erhalten Sie auch in allen Post- und Gemeindeämtern sowie in Raiffeisenbanken.











